Wirtschaft und Recht: Bildungsziele

Die zu lösenden Probleme ökonomischer, ökologischer, sozialer und rechtlicher Art haben an Komplexität stark zugenommen. Damit sind die Herausforderungen an alle Staats- und Weltbürgerinnen und -bürger, entsprechende Probleme sachgerecht und differenziert zu lösen, in ihrem Anspruchsniveau massiv gestiegen.

Mit ökonomischer, juristischer und politischer Bildung leisten die Fächer Wirtschaft und Recht einen wesentlichen Bildungsbeitrag zum Verständnis der heutigen Wirtschafts-, Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zur Aufrechterhaltung ihrer Funktions- und Entwicklungsfähigkeit.

Im Rahmen der gymnasialen Bildung leisten die Fächer Wirtschaft und Recht (insbesondere das Schwerpunktfach; im beschränkten Umfang auch das Grundlagenfach in Verbindung mit dem fortführenden Ergänzungsfach) diesen Beitrag mit folgenden Zielsetzungen:

  • Die Jugendlichen erkennen durch den Unterricht in Wirtschaft und Recht, dass alles Wirtschaften in Knappheitssituationen erfolgt und dass Normensysteme menschliches Zusammenleben regeln.

  • Sie werden befähigt, wirtschaftliche und rechtliche Zustände und Prozesse in einem Gesellschaftssystem mit Hilfe von Modellen und Methoden systematisch wahrzunehmen und zu erklären.

  • Sie erfassen die geltende Rechtsordnung als gesellschaftlich abgesicherte Interessen und beurteilen sie unter dem Aspekt der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit und der Zweckmässigkeit.

  • Sie erkennen die Widersprüche zwischen individuellen und kollektiven, zwischen kurz- und langfristigen Zielsetzungen in der Wirtschaft.

  • Sie beurteilen die aktuellen Zielkonflikte aus den Bereichen Wirtschaft und Recht nach fachspezifischen und ethischen Überlegungen, formulieren verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten klar, treffend und einfühlsam und bewerten deren Konsequenzen.

  • Sie äussern zu wirtschaftlichen und rechtlichen Problemstellungen der Gegenwart ihre eigene Meinung, sind sich der Konsequenzen ihrer Entscheidungen bewusst und können diese verantworten.

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