Wirtschaft und Recht: Richtziele
Grundkenntnisse
a) Schwerpunktfach
Durch Vermittlung eines systematischen, differenzierten und anspruchsvollen Gesamtverständnisses der Gesellschaftsbereiche Wirtschaft und Recht sind die Schülerinnen und Schüler aus dem wirtschaftlich-rechtlichen Profil in der Lage,
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die schweizerische Rechtsordnung in ihrem Wesen zu beschreiben und systematisch zu gliedern, ausgewählte Teilbereiche daraus sowie des supranationalen Rechts genauer zu verstehen und mit den Rechtsquellen (gesetztem Recht, Judikatur) selbständig zu arbeiten.
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die Gestaltungsprinzipien des Rechts (Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Zweckmässigkeit) zu würdigen und ihre Bezüge zu anderen Normenbereichen (Sitten, Moral) zu erkennen.
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komplexere Rechtsfälle aus dem erweiterten persönlichen Umfeld unter juristischem Blickwinkel zu analysieren und zu beurteilen.
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eine Volkswirtschaft als eine Gesamtheit von Elementen (Wirtschaftssubjekten und Institutionen), Strukturen und Beziehungen zu verstehen und die Ökonomie als Entscheidungslehre im Kleinen (Mikroökonomie) und im Grossen (Makroökonomie) zu begreifen.
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wirtschaftliche Zusammenhänge in Staat und Betrieb mit verschiedenen Modellen, Strukturen und Netzwerken darzustellen.
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wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse vorzuzeichnen und zu beurteilen, konkrete Massnahmen vorzuschlagen und zu begründen.
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Erscheinungsformen und Funktion des Geldes und des Kreditsystems in einer Volkswirtschaft zu beschreiben.
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betriebswirtschaftliche Problemstellungen qualitativ und quantitativ zu erfassen, mit rechtlichen und volkswirtschaftlichen Fragen zu verbinden und dabei Lösungen aus ganzheitlicher Sicht (shareholders und stakeholders) zu entwickeln.
b) Ergänzungsfach
Durch Vertiefung, Erweiterung und Systematisierung ihres Wirtschafts-, Rechts- und Gesellschaftsverständnisses sind die Maturandinnen und Maturanden in der Lage,
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ausgewählte Teilbereiche der schweizerischen Rechtsordnung und des supranationalen Rechts genauer zu beschreiben und zu verstehen sowie mit den Rechtsquellen (gesetztem Recht, Judikatur) selbständig zu arbeiten.
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einfache Rechtsfälle aus dem erweiterten persönlichen Umfeld zu analysieren, zu beurteilen und zu lösen.
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Ökonomie als Entscheidungslehre im Kleinen (Mikroökonomie) und im Grossen (Makroökonomie) zu verstehen.
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wirtschaftliche Zusammenhänge mit verschiedenen Modellen, Strukturen und Netzwerken darzustellen.
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wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen und zu beurteilen, konkrete Massnahmen vorzuschlagen und zu begründen.
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Erscheinungsformen und Funktion des Geldes und des Kreditsystems in einer Volkswirtschaft und im eigenen Alltag zu beschreiben.
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betriebswirtschaftliche Problemstellungen aus rechtlichen und volkswirtschaftlichen Fragen abzuleiten und dabei
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die Unternehmungsperspektive nachzuvollziehen.
Grundfertigkeiten
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage,
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juristische, ökonomische, kaufmännische und finanzmathematische Denk- und Arbeitsmethoden und Entscheidungstechniken in Einzelfragen und im Rahmen von Fallstudien zweckmässig anzuwenden und sie zur Lösung grösserer konkreter Probleme einzusetzen.
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Möglichkeiten der Durchsetzung von Rechtsansprüchen zu beurteilen und wahrzunehmen.
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die Möglichkeiten und die Grenzen wirtschaftlicher Betrachtungsweisen zu erkennen sowie die Möglichkeiten von interdisziplinären Betrachtungsweisen in der Ökonomie und von wirtschaftlichen Sichtweisen in ausserökonomischen Bereichen zu erkennen.
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Interessen und Werthaltungen hinter wirtschafts- und rechtspolitischen Positionen zu erkennen und zu werten.
Grundhaltungen
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage,
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sorgfältig zwischen Sachaussagen und Werturteilen, Beobachtungen und Interpretationen, Fakten und Hypothesen, Gemeinsamem und Unterschiedlichem, Allgemeinem und Besonderem zu unterscheiden.
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wirtschaftliche und rechtliche Gegebenheiten in Frage zu stellen und nach neuen Lösungen zu suchen.
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wirtschaftlicher, rechtlicher und politischer Macht kritisch zu begegnen und die Gefahr ihres Missbrauchs zu erkennen.
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rechtens zustande gekommene Normen und Entscheidungen kritisch anzunehmen und sich um deren zeitgemässe Gestaltung mitzubemühen.
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die Endlichkeit natürlicher Ressourcen den eigenen Überlegungen zu Grunde zu legen und zu akzeptieren, dass wirtschaftliche Entscheidungen, Strukturen und Erklärungen nur vorläufigen Charakter haben.