Aufnahme

Der Eintritt in die Kantonsschule Zürcher Oberland setzt eine entsprechende Vorbildung voraus und erfolgt in der Regel nach einer Aufnahmeprüfung. 

Zentrale Aufnahmeprüfung


Für die Aufnahme in die 1. Klasse des Langgymnasiums oder 1. Klasse des Kurzgym-nasiums ist im Kanton Zürich das Bestehen einer zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) obli-gatorisch. Alle wichtigen Informationen dazu sowie die Daten für Orientierungsabende und den Schnuppernachmittag finden Sie hier und auf der Webseite der Zentralen Aufnahmeprüfung.

Ausserordentliche Aufnahmen: Übertritte aus dem Inland

Schülerinnen und Schüler, die in eine höhere Klasse oder nach Beginn der 1. Klasse des Kurzgymnasiums oder des Langgymnasiums in eine Maturitätsschule eintreten wollen, müssen ihre Vorbildung belegen. Die Schulleitung beurteilt die Gleichwertigkeit der Vorbildung und entscheidet über die Aufnahme.

Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Mittelschulen werden mit dem Promotionsstand an ihrer bisherigen Schule prüfungsfrei in die der Vorbildung entsprechende Klassenstufe aufgenommen, sofern es Platz hat und die Bedingungen erfüllt sind. Ein entsprechender Antrag kann via Anmeldeformular an Prorektorin J. Svalina (jola.svalina[at]kzo.ch) gerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass bei einem Eintritt in das Kurzgymnasium das Profil, Schwerpunktfach und Kunstfach gewählt werden muss. Informationen zu unserem Bildungsangebot finden Sie in unserer Schulbroschüre.

Anfragen aller anderen Schülerinnen und Schüler für einen Eintritt in eine öffentliche Mittelschule werden im Kanton Zürich zentral geprüft. Dazu meldet man sich bei der Zentralen Anlaufstelle des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (zas[at]edu.zh.ch).

Ausserordentliche Aufnahmen: Übertritte aus dem Ausland


Die Zürcher Mittelschulen können Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland mit einer vergleichbaren gymnasialen Vorbildung als Hospitantinnen und Hospitanten aufnehmen oder verlangen, dass sie eine Aufnahmeprüfung ablegen. Eine Hospitation dauert in der Regel längstens zwei Semester. Sollten die Hospitantinnen und Hospitanten definitiv als reguläre Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden wollen, unterstehen sie in der Regel im zweiten Semester den Promotionsbestimmungen.

Wer sich für einen Übertritt an eine Mittelschule interessiert, meldet sich über dieses kantonale Kontaktformular an.