Einführung Wirtschaft und Recht: Richtziele

 

Grundkenntnisse

Durch Bildung eines elementaren Wirschafts-, Rechts- und Gesellschaftsverständnisses, das von ihrer konkreten Lebenssituation (als Staatsbürgerinnen, als Schüler, als urteilsfähige Konsumentinnen, als künftige Arbeitnehmer etc.) ausgeht, sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage,

  • die schweizerische Rechtsordnung in ihren Grundzügen zu beschreiben und zu gliedern, ihre wichtigsten Erscheinungsformen (Rechtsquellen) zu benennen, ihre Gestaltungsprinzipien (Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Zweckmässigkeit) zu würdigen und ihre Bezüge zu anderen Normenbereichen (Sitten, Moral) zu erkennen.
  • alltägliche Konfliktsituationen aus dem persönlichen Umfeld unter juristischem Blickwinkel zu analysieren und zu beurteilen.
  • eine Volkswirtschaft als eine Gesamtheit von Elementen (Wirtschaftssubjekten und Institutionen), Strukturen und Beziehungen zu verstehen.
  • elementare wirtschaftliche Zusammenhänge mit einfachen Modellen, Strukturen und Netzwerken darzustellen.

Grundfertigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage,

  • ausgewählte juristische und ökonomische Denk- und Arbeitsmethoden zu beschreiben sowie elementare Entscheidungstechniken zweckmässig anzuwenden und sie zur Lösung konkreter Probleme einzusetzen.
  • Möglichkeiten der Durchsetzung eigener Rechtsansprüche zu erkennen und wahrzunehmen.
  • die Möglichkeiten und die Grenzen wirtschaftlicher Betrachtungsweisen zu erkennen.
  • Interessen und Werthaltungen hinter wirtschafts- und rechtspolitischen Positionen zu erkennen und zu werten.

Grundhaltungen

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage,

  • sorgfältig zwischen Sachaussagen und Werturteilen, Beobachtungen und Interpretationen, Fakten und Hypothesen, Gemeinsamem und Unterschiedlichem, Allgemeinem und Besonderem zu unterscheiden.

  • wirtschaftliche und rechtliche Gegebenheiten in Frage zu stellen und nach neuen Lösungen zu suchen.

  • wirtschaftlicher, rechtlicher und politischer Macht kritisch zu begegnen und die Gefahr ihres Missbrauchs zu erkennen.

  • rechtens zustande gekommene Normen und Entscheidungen kritisch anzunehmen und sich um deren zeitgemässe Gestaltung mitzubemühen.

  • die Endlichkeit natürlicher Ressourcen den eigenen Überlegungen zu Grunde zu legen und zu akzeptieren, dass wirtschaftliche Entscheidungen, Strukturen und Erklärungen nur vorläufigen Charakter haben.

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