Freifachreglement


Freifachkommission

Die Freifachkommission organisiert die Ausschreibung der Freifächer und entscheidet über die Durchführung der Kurse. Sie ist aus mindestens fünf Lehrpersonen und zwei Schülerinnen bzw. Schülern zusammengesetzt. Präsidiert wird die Kommission von einem Schulleitungsmitglied oder einer Beauftragten bzw. einem Beauftragten der Schulleitung. Die Schulleitung und die Fachbereiche Sport, Musik bzw. Instrumentalunterricht und Fremdsprachen sind in der Kommission vertreten.

Das verfügbare Stundenkontingent wird von der Schulleitung festgelegt. Die Freifachkommission entscheidet über die Durchführung der einzelnen Kurse. Massgebend dafür sind die Anmeldezahlen sowie ein möglichst vielfältiges Angebot. Nachträgliche Durchführungs- oder Streichungsbeschlüsse sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Kompetenz liegt bei der Schulleitung, wobei die Beauftragte bzw. der Beauftragte für Freifächer konsultiert wird.

Die Freifachkommission entscheidet über Form und Inhalt von Werbung für Freifachkurse.


Organisation

Der Religionsunterricht in der Unterstufe findet im Klassenverband statt. Alle übrigen Freifächer sind in der Regel klassenübergreifend. Die Sprach-Fortsetzungskurse und der Religionsunterricht in der Unterstufe sind mit je zwei Lektionen in den Stundenplan der Klassen integriert, für die übrigen Freifächer werden zwei Doppelstunden-Blöcke festgelegt.

Benotet werden die Sprachfreifächer sowie weitere Freifächer auf Antrag. Wird ein Sprachkurs zusammenhängend während mindestens vier Semestern besucht, so wird er im Maturitätszeugnis aufgeführt. Falls vorhanden, erscheint im Maturitätszeugnis die Jahresnote des Kurses, sonst die gerundete Durchschnittsnote der beiden letzten besuchten Semester.

Zu Beginn des Semesters melden sich die Schülerinnen und Schüler verbindlich für die Kurse des folgenden Semesters an. Diese Anmeldungen bilden die Entscheidungsgrundlage für die Durchführungsbeschlüsse der Freifachkommission. Nachträgliche An- und Abmeldungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und erfordern ein schriftliches Gesuch an die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Freifachkommission, welche bzw. welcher über Bewilligung oder Ablehnung des Gesuchs entscheidet. Schülerinnen und Schülern von nicht durchgeführten Kursen wird die Möglichkeit für eine Nachwahl angeboten.

Die Teilnahme am Freifachunterricht unterliegt in gleicher Weise dem Absenzenreglement der KZO wie die übrigen Fächer. Die Kursleiterinnen und Kursleiter sind zur sorgfältigen Absenzenkontrolle verpflichtet und melden der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Freifachkommission auffällige Absenzen. Über die Zulassung von provisorisch promovierten Schülerinnen bzw. Schülern entscheidet der Klassenkonvent auf Antrag der Klassenlehrperson.

Die Freifachkommission hat die Kompetenz, in Rücksprache mit der Schulleitung, in die Kursausschreibung einen Beitrag an Unkosten aufzunehmen, welcher von der Schülerin bzw. vom Schüler zu Beginn des Semesters zu entrichten ist. Der Beitrag an den Instrumentalunterricht wird vom Kanton festgelegt.

Für den Instrumentalunterricht gelten die besonderen Bestimmungen des Reglementes für den Instrumentalunterricht.


1. Juli 20 /Sch