Beratung und Hilfe
Stösst du hin und wieder an die Grenzen deiner Kräfte? Die KZO spannt für dich ein breites Netz an Hilfs- und Beratungsangeboten aus.
Klassenlehrperson
Bei persönlichen Problemen inner- oder ausserhalb der Schule kannst du bei deiner Klassenlehrperson Hilfe holen.
Möglicherweise hast du zu einer Fachlehrperson einen besonders guten Draht. In diesem Fall kannst du dich auch an diese Lehrperson wenden.
Wenn du oder mehrere Schüler*innen deiner Klasse ein Problem mit einer Lehrperson haben, orientiert ihr euch an der Klassen-Krisen-Kaskade. Diese umfasst eine Anleitung für Klassen beim Konfliktfall mit einer Lehrperson.
Support-Team
Das Support-Team ist die Schülerinnen- und Schülerberatung an der KZO.
Es bietet Hilfe an bei persönlichen, familiären oder schulischen Schwierigkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler. Das Support-Team hilft auch bei der Kontaktaufnahme mit einer externen Fachperson.
Der Inhalt der Gespräche ist vertraulich.
Das Support-Team wird gebildet durch Melanie Quinzi, Mirjam Reich und Matthias Roth. Zur Kontaktaufnahme genügt ein kurzes Mail an melanie.quinzi(at)kzo.ch, mirjam.reich(at)kzo.ch oder matthias.roth(at)kzo.ch.
Erreichbarkeit des Support-Teams: Grundsätzlich Montag-Freitag von 07:30-18:00 (während der Schulzeit)
In einem Notfall gelten die folgenden Notfallnummern (24 Stunden):
- 147 Jugendnotruf, Jugendliche
- 143 Die Dargebotene Hand, ab 18
- 058 384 66 66 Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Jugendliche
- 058 384 20 00 Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, ab 18
- 144 Sanität
- 117 Polizei
Notfallnummern
In einem Notfall gelten die folgenden Notfallnummern (24 Stunden):
- 147 Jugendnotruf, Jugendliche
- 143 Die Dargebotene Hand, ab 18
- 058 384 66 66 Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Jugendliche
- 058 384 20 00 Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, ab 18
- 144 Sanität
- 117 Polizei
Schulärztin
Schulärztin Frau Sonja Gadient
Es gibt Fragen und Probleme, für die man allein oder im Gespräch mit Eltern und Freunden keine Lösung findet oder die eine Beratung durch eine Fachperson erfordern.
Die Schulärztin der KZO kann dich bei gesundheitlichen Schwierigkeiten und Fragen beraten. Sie ist an ihr Berufsgeheimnis gebunden, das heisst, ohne deine Einwilligung erfährt niemand etwas über den Inhalt des Beratungsgesprächs.
Sie kann dir auch behilflich sein bei der Suche nach Beratungs- und Therapiemöglichkeiten ausserhalb der Schule.
Anmeldung:
Bitte vereinbare telefonisch unter 044 930 30 02 oder per Mail (schulaerztin[at]kzo.ch) einen Termin.
Die Sprechstunde findet in der Regel in der Praxisgemeinschaft Bachtelpraxis von Frau Gadient an der Ettenhauserstrasse 13 in Wetzikon statt. Schülerinnen und Schülern, die ihre Anliegen gerne mit einer männlichen Vertrauensperson besprechen möchten, steht Herr Dr. Stadler ebenfalls zur Verfügung.
Ausserdem bietet die Schulärztin jeweils am Donnerstag von 12.30 bis 13.00 Uhr im Besprechungszimmer der KZO (neben Zimmer 1K) eine Sprechstunde ohne Voranmeldung an.
Nachteilsausgleichsmassnahmen (NAM)
Schülerinnen und Schüler können an der KZO Wetzikon einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn sie mit einer Teilleistungsstörung oder einer Beeinträchtigung beziehungsweise Behinderung leben. Darunter fallen eine Lese-Rechtschreibstörung, eine Dyskalkulie, eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung, eine Autismus-Spektrum-Störung oder auch eine Seh- oder Hörbehinderung (die Aufzählung ist nicht abschliessend).
Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist es, eine allfällige Benachteiligung zu kompensieren. Dabei geht es nicht darum, Anforderungen, also Lernziele, herunterzusetzen, sondern die Unterrichts- und Prüfungsbedingungen so anzupassen, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht diskriminiert werden.
Die rechtliche Grundlage dafür sind die kantonalen «Richtlinien: Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen an kantonalen Mittelschulen». Sie stehen hier als PDF-Datei zur Verfügung.
Falls Sie ein Gesuch zur Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen stellen möchten, können Sie sich dafür an unserer Vorlage orientieren.
Dem Gesuch ist ein Gutachten beizulegen, das die Teilleistungsstörung beziehungsweise Behinderung sowie die damit verbundenen Einschränkungen bezeichnet und konkrete Massnahmen zum Nachteilsausgleich vorschlägt. Es darf nicht älter als zwei Jahre sein. Liegt noch kein Gutachten vor, können provisorisch und unter bestimmten Bedingungen trotzdem Nachteilsausgleichsmassnahmen gewährt werden. Allerdings muss in diesem Fall möglichst rasch eine Abklärung veranlasst werden.
Abklärungen können grundsätzlich (auch bei Verdacht auf ADS/ADHS oder Autismus-spektrum-Störung) von Kinder- bzw. Hausarztpraxen durchgeführt werden. Das gilt allerdings nicht für die Lese-/Rechtschreibstörung. Bei Verdacht auf Lese-/Rechtschreibstörung müssen Abklärungen von den kantonalen Fachstellen Sonderpädagogik vorgenommen werden. Die Details dazu entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt.
Sobald geklärt ist, was für Nachteilsausgleichsmassnahmen zweckmässig und mit verhältnismässigen Mitteln umsetzbar sind, werden diese in einer Vereinbarung festgehalten.
Fragen im Zusammenhang mit Nachteilsausgleich und entsprechende Gesuche adressieren Sie bitte an:
Kantonsschule Zürcher Oberland
Martin Studer
Bühlstrasse 36
8620 Wetzikon
Tel. +41 44 933 08 11 (Sekretariat KZO Wetzikon)
Stufenzuständiges Schulleitungsmitglied (STUZU)
Manchmal belasten gesundheitliche Einschränkungen, psychische Krisen oder Probleme im Elternhaus so stark, dass keine angemessene Teilnahme am Unterricht mehr möglich ist und Hilfe benötigt wird. In solchen schwierigen Lebenssituationen kann die KZO mit besonderen Massnahmen Unterstützung bieten. Für Fragen, die sich in solchen Zusammenhängen stellen, ist dein STUZU zuständig.
Wer dein STUZU ist, kannst du hier nachschauen.
Lern- und Arbeitstechnik, Lerncoaching
In der Broschüre „Lernen im Gymnasium – Ideen, Hinweise und Tipps für Schülerinnen und Schüler“ findest du wichtige Informationen rund ums Lernen. Erstklässler*innen erhalten die Broschüre im Unterricht. In späteren Schuljahren kann sie über die Klassenlehrperson bezogen werden (Die Broschüre ist kostenlos).
Für Eltern gibt es die Broschüre „Lernen im Gymnasium – Leitsätze, Hinweise und Tipps für Eltern“. In U1-Klassen wird sie anfangs Probezeit verteilt. Schüler*innen späterer Schuljahre können sie für ihre Eltern unentgeltlich im Sekretariat beziehen.
Lerncoaching
Hast du Schwierigkeiten beim Lernen? Läuft dir beim Lernen regelmässig die Zeit davon? Fragst du dich, wie du bereits im Unterricht besser lernen und mehr profitieren könntest? Solche Fragen können im Rahmen eines Lerncoachings oder einer Lernberatung beantwortet werden.
Melde dich bei Bedarf
- bei Yvonne Studer, Lernzentrum am Tobelacker, Tobelackerstrasse 8, 8620 Wetzikon,
yvonne.studer[at]lernzentrum-am-tobelacker.ch oder per Tel. 076 457 47 87.
Weitere Informationen: www.lernzentrum-am-tobelacker.ch - bei Alexandra Wolf, Lerncoaching, Bahnhofstrasse 2, 8610 Uster, lernen[at]alexandrawolf.ch oder per Tel. 079 691 35 38. Weitere Informationen: www.alexandrawolf.ch
Die Lernberatungen und Lerncoachings müssen privat finanziert werden.
Eine erste Kontaktaufnahme ist selbstverständlich gratis.
Weitere Fachpersonen für Lerncoaching und Lerntherapie findest du hier:
http://www.lerntherapie.ch/adressen.php
Bei Bedarf leistet die Häusermann-Courvoisier-Stiftung einen Beitrag an die Kosten eines Lerncoachings. Informationen dazu bekommst du bei Prorektorin F. Meister.
Nachhilfe
Brauchst du Unterstützung in einem bestimmten Fach?
Die Schüler*innen-Organisation der KZO hilft bei der Suche nach einer KZO-Schülerin oder einem KZO-Schüler, der/die kostengünstig Nachhilfe-Unterricht erteilt. Die Anmeldung erfolgt hier [Link: www.sorg.kzo.ch/programs].
Auch die Fachlehrperson des betreffenden Fachs hilft dir gerne bei der Suche nach einer geeigneten Person. Du kannst deine Fachlehrperson jederzeit um Mithilfe bei der Suche nach einer Nachhilfe bitten.
Studien- und Laufbahnberatung
Alles zur Studien- und Laufbahnberatung ist hier zu finden.
Finanzielle Unterstützung
Mit Finanzfragen aller Art kannst du dich an Prorektorin Franziska Meister wenden.
Schulgelder und übrige Kosten
Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Zürich ist der Unterricht unentgeltlich. Das Schulgeld für Schülerinnen und Schüler mit ausserkantonalem Wohnsitz ist abhängig vom Wohnkanton. Massgebend sind die jeweiligen regionalen Schulabkommen: https://www.edk-ost.ch/node/43, https://www.nwedk.ch/regionales-schulabkommen . Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Prorektorin Franziska Meister.
Für Bücher, Schreib- und Zeichenmaterialien, Exkursionen, Schulreisen, Arbeits-wochen usw. ist pro Jahr mit Auslagen von durchschnittlich CHF 1’000 bis 1’500 zu rechnen.
Der obligatorische Instrumentalunterricht ist sowohl im Musischen Profil als auch in den übrigen Profilen im Rahmen des obligatorisch gewählten Kunstfachs unentgeltlich.
Der fakultative Instrumentalunterricht, einschliesslich Sologesang, wird in allen Klassen (auch in der Unterstufe) angeboten. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, welche sich in der Probezeit befinden. Zur Zeit ist ein Kostenbeitrag von CHF 640.- pro Semester zu leisten.
Lämpefonds
Der Lämpefonds hilft Schülerinnen und Schülern der KZO, die in einem finanziellen Engpass stecken. Sie können auf Unterstützung aus dem Lämpefonds rechnen, wenn Stipendien oder Fürsorgegelder nicht zu erwirken sind oder – als Überbrückung – zu lange auf sich warten lassen. Für längerfristige Beitragszahlungen kann der Fonds jedoch nicht verantworten.
Sinn dieser schulinternen Institution ist es, kurzfristig und unbürokratisch finanzielle Hilfe zu gewähren.
Der Lämpefonds der KZO ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Die finanziellen Mittel werden durch Jahresbeiträge der Mitglieder, Spenden und den Vermögensertrag gewonnen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über jede Lehrperson oder direkt über Sabina Zimmermann.
Unterstützungsfonds der Elternvereinigung der KZO
Wir bieten unbürokratisch und kurzfristig finanzielle Hilfe im Zusammenhang mit der Ausbildung an der KZO, ergänzend zum Lämpefond der Lehrerschaft.
Wenden Sie sich bitte an info[at]ev-kzo.ch unter kurzer Erläuterung Ihres Anliegens. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.Nähere Informationen zum Fonds und zur Elternvereinigung der KZO finden Sie unter www.ev-kzo.ch.
Stipendien
Für die Schülerschaft der KZO bestehen zur Zeit folgende Möglichkeiten, Stipendien zu beziehen:
1. Kantonale Stipendien
Stipendienanträge müssen elektronisch unter https://www.zh.ch/de/bildung/berufs-studien-laufbahnberatung/ausbildungsbeitraege.html eingereicht werden. Bei Fragen – auch bezüglich Überbrückungszuschüssen – melden Sie sich bitte bei Prorektorin Franziska Meister. Folgende Dokumente bieten weitere Informationen zu kantonalen Stipendien:
2. Häusermann-Courvoisier-Stiftung
Häusermann-Courvoisier-Stiftung
Furtstrasse 9
8335 Hittnau
An die Stiftung können sich ausschliesslich Schüler/Schülerinnen der KZO wenden.
Die Stiftung unterstützt Jugendliche, die weder von ihren Eltern noch von der öffentlichen Hand ausreichend finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre Ausbildung und/oder ihre Ausbildungsprojekte zu realisieren.
Dazu zählen zum Beispiel: Sprachkurse, IT-Mittel für die tägliche Studienarbeit, musische Projekte, Maturaarbeiten oder sinnvolle Unterstützung bei schulbegleitenden Projekten, Hilfe zur logistischen oder finanziellen Bewältigung des gegenwärtigen oder anschliessenden Schulalltages aufgrund spezieller Familiensituationen oder unzureichender Möglichkeiten. Es werden auch Projekte nach absolvierter Kantonsschulzeit geprüft.
Nähere Auskunft erteilen die Prorektorin Franziska Meister HE 19 oder der Präsident der Stiftung, Christoph Keller, ck[at]chrismike.ch .
3. Geschwister Rüegg-Fonds
Für Schülerinnen und Schüler, die in der Gemeinde Wetzikon wohnen, besteht die Möglichkeit, aus dem Geschwister Rüegg-Fonds Stipendien zu beziehen. In Frage kommen Schüler*innen, die keine kantonalen Stipendien erhalten.
Für nähere Auskünfte wende man sich an Prorektorin Franziska Meister HE 19, an das Berufsinformationszentrum (BIZ), Brunnenstrasse 1, 8610 Uster oder an die Gemeindeverwaltung Wetzikon.
Ausserschulische Hilfe
147 | Beratung im Notfall für Jugendliche |
143 | Beratung im Notfall für Erwachsene |
Beratung rund um die psychische Gesundheit | |
Beratung zu Fragen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung | |
Beratung rund um Sexualität | |
Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt | |
Beratung für junge Männer | |
Vorübergehende Wohnmöglichkeit im Notfall | |
Beratung zum Thema Essstörungen | |
Suche nach Beratungsstellen (Links unter Links (147.ch)) |
Informationen über Veranstaltungen zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention finden sich hier: https://www.kzo.ch/unterricht/gesundheitsfoerderung-und-suchtpraevention