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Die Kantonsschule Zürcher Oberland in Wetzikon führt eine Unterstufe (Langgymnasium) mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule sowie eine vierjährige Maturitätsstufe (Kurzgymnasium) mit Anschluss an das 2. oder 3. Jahr der Sekundarschule. Auf der Maturitätsstufe führt die KZO Wetzikon alle im Kanton Zürich angebotenen fünf Maturitätsprofile:
A | Altsprachliches Profil |
M | Musisches Profil |
MN | Mathematisch-naturwissenschaftliches Profil |
N | Neusprachliches Profil |
WR | Wirtschaftlich-rechtliches Profil |
Die Zulassungsbedingungen sind unter zentraleaufnahmepruefung.ch ersichtlich. Grundsätzlich ist eine Anmeldung an jede Kantonsschule möglich. Die Schulleitungen können aber vor und nach den Prüfungen Umteilungen vornehmen.
Kurzgymnasium (Anschluss an die Sekundarschule): | Montag, 4. Dezember 2017, 19.30 Uhr, Aula KZO |
Langgymnasium (Anschluss an die Primarschule): | Zwei identische Veranstaltungen:
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Mittwoch, 10. Januar 2018, Beginn 07.45 Uhr in der Aula Besuchsvormittag für Eltern und Schüler/innen, welche sich für die Aufnahmeprüfung interessieren, mit anschliessender Fragestunde. Keine Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt online unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch . Den für die Anmeldung erforderlichen Zugangscode (PIN) erhalten Sie am Orientierungsabend oder im Schulsekretariat gegen eine Gebühr von CHF 20 (Barzahlung).
Schriftlich
Kurzgymnasium: | Montag, 12. März 2018 | Vormittag |
Dienstag, 13. März 2018 | Vormittag | |
Langgymnasium: | Montag, 12. März 2018 | Vormittag |
Mündlich
Kurzgymnasium: | Mittwoch, 28. März 2018 | Vormittag |
Für Kinder mit einer Behinderung oder Teilleistungsstörung können sogenannte Nachteilsausgleichsmassnahmen getroffen werden. Das ist aber nur möglich, wenn zusammen mit der Anmeldung an die Aufnahmeprüfung ein entsprechendes Gesuch zuhanden der Schulleitung eingereicht wird.
Die Richtlinien über die Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen an kantonalen Mittelschulen geben darüber Auskunft, welche Anforderungen die Gesuche erfüllen müssen. KandidatInnen, die von einem Nachteilsausgleich profitieren, werden gegenüber anderen KandidatInnen nicht bevorzugt. Der Nachteilsausgleich hat lediglich zum Ziel, eine sich aus der Behinderung ergebende Schlechterstellung auszugleichen. Insbesondere bleiben die fachlichen Anforderungen gleich hoch.
Für die Aufnahme ausserhalb des ordentlichen Verfahrens (Wechsel aus einer anderen Schule, Aufnahme in eine andere als die 1. oder 3. Klasse) setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat in Verbindung.