Gemäss §7 des Mittelschulgesetzes ist die Schulleitung "... für die pädagogische, administrative und finanzielle Führung der Schule verantwortlich und vertritt die Schule nach aussen." Der Rektor steht laut Mittelschulverordnung §9 "der Schulleitung vor und trägt die Gesamt-Verantwortung für die Schule".
Im Rahmen dieses Auftrags schafft die Schulleitung für alle Schulangehörigen bestmögliche Arbeitsbedingungen. Sie lässt der Einzelinitiative Spielraum und greift nur dort ein, wo dies im Interesse der Erreichung des Bildungszieles und der Erhaltung guter zwischenmenschlicher Beziehungen nötig ist.
Vertretung der Schule nach aussen, insbesondere zu
Führungs-, Planungs- und Organisationsaufgaben,
insbesondere in den Bereichen
Personelle Fragen, insbesondere
Im übrigen löst die Schulleitung alle Aufgaben, die nicht andern Institutionen übertragen sind.
Die Schulleitung besitzt die Kompetenz, die für die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben nötigen Beschlüsse zu fassen. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung kann die Schulleitung die Meinungen des Konvents, der Schulkonferenz oder anderer Institutionen im Rahmen einer freien Aussprache oder durch Vernehmlassungen einholen.
In Fragen, die in die Kompetenz des Konvents fallen, kann die Schulleitung Anträge einbringen.
Die Schulleitung sorgt für den Vollzug der Beschlüsse des Konvents und der Behörden.
Die Schulleitung besteht aus dem Rektor bzw. der Rektorin und mehreren Prorektorinnen und Prorektoren. Sie teilt die Aufgabenbereiche in eigener Kompetenz auf ihre Mitglieder auf. Diese können im Rahmen ihres Pflichtenheftes in allen ordentlichen Fällen Einzelentscheidungen treffen. Probleme allgemeiner Art und ausserordentliche Vorkommnisse werden gemeinsam behandelt.
Die Schulleitung ist in der Schulkonferenz und in den Ständigen Kommissionen gemäss Ziffer 9 vertreten.
Die Schulleitung kann zu ihrer Entlastung einzelne Lehrerinnen und Lehrer als Beauftragte ernennen. Diese sind in der Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben direkt der Schulleitung gegenüber verantwortlich.
Der Schulleitung stehen für die Erfüllung ihrer Aufgaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung; diese können durch die Schulleitung bestimmten Fachkreisen zugeteilt werden.